Ein Treppenlift ist für viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen unverzichtbar, um die eigenen vier Wände barrierefrei gestalten zu können. Allerdings sind die Anschaffung und der Einbau eines Treppenlifts mit hohen Kosten verbunden. Kann man einen Teil dieser Kosten steuerlich geltend machen?
In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für einen Treppenlift steuerlich absetzbar sind. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten bestehen, einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung geltend zu machen. Außerdem stellen wir Ihnen die konkreten Schritte vor, die Sie unternehmen müssen, um die Absetzbarkeit beim Finanzamt durchzusetzen.
Schnelleinstieg
- Steuerliche Absetzbarkeit von Treppenliften: Die wichtigsten Fragen
- 1. Kann ich einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung absetzen?
- 2. Welche Kosten kann ich absetzen?
- 3. Wie weise ich die medizinische Notwendigkeit nach?
- 4. Spielt der Pflegegrad eine Rolle?
- 5. Kann ich den Einbau als Handwerkerleistung absetzen?
- 6. Erhalte ich einen Zuschuss von der Krankenkasse?
- Schritt für Schritt: So setzen Sie einen Treppenlift steuerlich ab
- 1. Medizinische Notwendigkeit feststellen lassen
- 2. Angebote einholen und Treppenlift anschaffen
- 3. Einbau durch Fachfirma veranlassen
- 4. Zuschüsse beantragen
- 5. Unterlagen für das Finanzamt vorbereiten
- 6. In der Steuererklärung geltend machen
- 7. Steuerliche Absetzbarkeit durchsetzen
- Treppenlift-Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
- Treppenlift als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
- Praxistipps für die Absetzung des Treppenlifts
- Fazit: Lohnenswerte Steuerersparnis durch Absetzung des Treppenlifts
- 1. Kann man einen Treppenlift steuerlich absetzen?
- 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Treppenlift steuerlich absetzen zu können?
- 3. Was bedeutet „steuerlich absetzen“?
- 4. Ist ein Treppenlift als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar?
- 5. Wie kann man die steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts geltend machen?
- 6. Gibt es einen Zuschuss für den Treppenlift von der Krankenkasse?
- 7. Welche Kosten für einen Treppenlift können steuerlich abgesetzt werden?
Steuerliche Absetzbarkeit von Treppenliften: Die wichtigsten Fragen
Rund um die steuerliche Absetzbarkeit von Treppenliften tauchen in der Praxis immer wieder dieselben Fragen auf. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
1. Kann ich einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung absetzen?
Ja, die Kosten für einen Treppenlift können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Treppenlift medizinisch notwendig ist und dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
2. Welche Kosten kann ich absetzen?
Absetzbar sind die Kosten für Anschaffung und Einbau des Treppenlifts. Auch laufende Kosten für Wartung und Reparaturen können Sie geltend machen.
3. Wie weise ich die medizinische Notwendigkeit nach?
In der Regel reicht ein ärztliches Attest oder ein amtsärztliches Gutachten, welches die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Idealerweise sollte die genaue Diagnose mit Begründung für den Treppenlift angegeben werden.
4. Spielt der Pflegegrad eine Rolle?
Der Pflegegrad ist für die Absetzbarkeit nicht entscheidend. Auch ohne Pflegegrad kann bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit eine Absetzung erfolgen.
5. Kann ich den Einbau als Handwerkerleistung absetzen?
Ja, der Einbau des Treppenlifts durch einen Handwerksbetrieb kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. 20 Prozent der Kosten sind dann absetzbar.
6. Erhalte ich einen Zuschuss von der Krankenkasse?
Bei Vorliegen einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit ist ein Zuschuss von der Krankenversicherung oder Pflegekasse möglich. Dieser muss aber von den Gesamtkosten abgezogen werden.
Schritt für Schritt: So setzen Sie einen Treppenlift steuerlich ab
Damit Sie die Kosten für einen Treppenlift auch tatsächlich steuerlich absetzen können, müssen Sie wissen, welche Schritte dafür notwendig sind. Hier erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen:
1. Medizinische Notwendigkeit feststellen lassen
Lassen Sie sich die medizinische Notwendigkeit für den Treppenlift schriftlich von einem Arzt oder Amtsarzt bestätigen. Wichtig ist eine genaue Diagnose und Begründung.
2. Angebote einholen und Treppenlift anschaffen
Holten Sie Angebote von Anbietern für Treppenlifte ein. Kaufen bzw. leasen Sie auf Basis der Angebote einen für Ihre Bedürfnisse geeigneten Treppenlift.
3. Einbau durch Fachfirma veranlassen
Beauftragen Sie eine Fachfirma mit dem fachgerechten Einbau des Treppenlifts. Lassen Sie sich eine ausführliche Rechnung über Material und Arbeitsleistung ausstellen.
4. Zuschüsse beantragen
Stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse. Der erhaltene Zuschuss muss später von den Gesamtkosten abgezogen werden.
5. Unterlagen für das Finanzamt vorbereiten
- Anschaffungs-/Leasingrechnung für den Treppenlift
- Rechnung über Einbaukosten
- Ärztliches Attest
- Zuschussbescheid der Kranken- oder Pflegekasse
6. In der Steuererklärung geltend machen
Geben Sie in Ihrer Steuererklärung die Kosten als außergewöhnliche Belastung an. Fügen Sie alle vorbereiteten Unterlagen bei, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen.
7. Steuerliche Absetzbarkeit durchsetzen
Sollte das Finanzamt die Absetzbarkeit nicht anerkennen, können Sie Einspruch einlegen und die medizinische Notwendigkeit nochmals begründen. Rufen Sie ggfs. den Behindertenverband zur Unterstützung hinzu.
Treppenlift-Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
Die wohl gängigste Möglichkeit, die Kosten für einen Treppenlift steuerlich geltend zu machen, ist die Aufnahme als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.
Voraussetzung ist hier, dass keine Pflegeversicherungs- oder Krankenkassenleistungen beansprucht werden und ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt. Der Treppenlift wird dann als Hilfsmittel angesehen, welches die Lebensführung erleichtert.
Wichtig ist, dass die Kosten das zumutbare Maß überschreiten. Die Höhe dieses zumutbaren Eigenanteils richtet sich nach Familienstand und Kinderanzahl und beträgt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. In der Praxis empfiehlt sich, bereits bei der Anschaffung des Treppenlifts ärztliche Bescheinigungen einzuholen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigen.
Idealerweise weisen diese eine konkrete Diagnose sowie Erläuterungen auf, warum der Einbau eines Treppenlifts im vorliegenden Fall unbedingt erforderlich ist. Sämtliche Rechnungen und Nachweise sollten aufbewahrt werden, um dem Finanzamt die entstandenen Kosten nachweisen zu können.
Treppenlift als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
Neben der Absetzung als außergewöhnliche Belastung besteht noch eine weitere attraktive Möglichkeit: Lassen Sie den Treppenlift von einer Fachfirma einbauen, dann können Sie 20 Prozent der Kosten (maximal 4.000 Euro pro Jahr) als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.
Voraussetzung ist, dass eine Rechnung speziell über die Arbeitsleistung beim Einbau vorliegt. Die Materialkosten selbst sind nicht absetzbar. Da die handwerklichen Tätigkeiten beim Einbau und die Abnahme durch einen Fachbetrieb aber den größten Teil der Kosten ausmachen, können Sie so immerhin bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten steuerlich absetzen.
Praxistipps für die Absetzung des Treppenlifts
Damit die steuerliche Absetzung des Treppenlifts gelingt, beachten Sie am besten folgende Tipps:
- Holen Sie vor der Anschaffung ein ausführliches ärztliches Attest ein, welches die Notwendigkeit bestätigt.
- Stellen Sie einen Antrag auf Zuschüsse bei Kranken- und Pflegekasse.
- Sammeln Sie alle Nachweise und Rechnungen sorgfältig für das Finanzamt.
- Geben Sie die Kosten in der Steuererklärung unter außergewöhnliche Belastung an.
- Reichen Sie Attest, Rechnungen und ggf. Ablehnung der Kasse ein.
- Lassen Sie sich die Arbeitsleistung beim Einbau extra ausweisen und geben Sie diese als haushaltsnahe Dienstleistung an.
- Bei Ablehnung können Sie Einspruch einlegen und die medizinische Notwendigkeit nochmals detailliert erläutern.
Fazit: Lohnenswerte Steuerersparnis durch Absetzung des Treppenlifts
Die Anschaffung eines Treppenlifts ist eine große Investition, die sich jedoch meist nicht vermeiden lässt, wenn mobilitätseingeschränkte Personen weiter in ihrem gewohnten Zuhause leben möchten.
Die Möglichkeit, einen Teil der Kosten über die Steuererklärung wieder hereinzuholen, ist daher sehr willkommen. Sowohl als außergewöhnliche Belastung als auch als haushaltsnahe Dienstleistung lassen sich je nach Einzelfall Steuerersparnisse im vierstelligen Bereich realisieren.
Voraussetzung ist immer, dass die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Mit den richtigen Nachweisen und Tipps klapp es in den meisten Fällen sehr gut, die Kosten für den neuen Treppenlift zumindest teilweise wieder von der Steuer abzusetzen.
Frequently Asked Questions: Kann man einen Treppenlift steuerlich absetzen?
1. Kann man einen Treppenlift steuerlich absetzen?
Ja, einen Treppenlift kann man unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen.
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Treppenlift steuerlich absetzen zu können?
Um einen Treppenlift steuerlich absetzen zu können, muss der Einbau aus medizinischen Gründen notwendig sein und eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis vorliegen.
3. Was bedeutet „steuerlich absetzen“?
Wenn man etwas „steuerlich absetzt“, bedeutet das, dass man die Ausgaben für dieses spezielle Produkt oder die Dienstleistung von der Steuer abziehen und somit die Steuerlast verringern kann.
4. Ist ein Treppenlift als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar?
Ja, ein Treppenlift kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sein, vorausgesetzt der Treppenlift erfüllt die notwendigen Voraussetzungen.
5. Wie kann man die steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts geltend machen?
Um die steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts geltend zu machen, sollten Sie die Kosten für den Treppenlift in Ihrer Steuererklärung angeben und die erforderlichen Nachweise, wie z.B. das ärztliche Attest, beifügen.
6. Gibt es einen Zuschuss für den Treppenlift von der Krankenkasse?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann es einen Zuschuss für den Treppenlift von der Krankenkasse geben. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
7. Welche Kosten für einen Treppenlift können steuerlich abgesetzt werden?
Die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts können in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.