Die Knappschaft zählt mit über 6 Millionen Versicherten zu den großen bundesweit tätigen Krankenkassen. Wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen können auch Versicherte der Knappschaft Pflegeleistungen der Pflegeversicherung beantragen, wenn sie pflegebedürftig geworden sind. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad bei der Knappschaft beantragen.
Schnelleinstieg
- Was ist überhaupt ein Pflegegrad?
- Wie und wo beantrage ich einen Pflegegrad bei der Knappschaft?
- Wer führt die Begutachtung für den Pflegegrad durch?
- Wie teilt mir die Knappschaft den bewilligten Pflegegrad mit?
- Welche Pflegeleistungen bietet die Knappschaft?
- Kann ich den Pflegegrad bei Verschlechterung erhöhen lassen?
- 1. Wie kann ich einen Pflegegrad bei der Knappschaft beantragen?
- 2. Was sind die Voraussetzungen für einen Pflegegrad?
- 3. Wie kann man einen Antrag auf Pflegegrad für Angehörige stellen?
- 4. Was passiert nach der Antragstellung?
- 5. Welche Leistungen erhalte ich ab Pflegegrad 2?
Was ist überhaupt ein Pflegegrad?
Seit der Pflegereform 2017 werden anstatt der bisherigen Pflegestufen nun 5 Pflegegrade vergeben. Diese orientieren sich nicht mehr an einer festgelegten Zeit für die Pflege, sondern am Umfang des Hilfebedarfs bei Aktivitäten des täglichen Lebens. Es wird also der Grad der Selbstständigkeit beurteilt.
Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigungen). Ab Pflegegrad 2 haben Versicherte Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Wie und wo beantrage ich einen Pflegegrad bei der Knappschaft?
Als Versicherter der Knappschaft müssen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad bei der Knappschaft Krankenkasse stellen. Dies geht auf zwei Wegen:
- Schriftlicher Antrag – per Post direkt bei der Knappschaft einreichen
- Online-Antrag – über den Servicebereich auf www.knappschaft.de
Geben Sie im Antrag Ihre Versichertennummer an sowie erste Angaben zur Pflegesituation. Die Knappschaft leitet Ihren Antrag dann an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter.
Wer führt die Begutachtung für den Pflegegrad durch?
Die eigentliche Begutachtung erfolgt durch speziell geschulte Gutachter des MDK. Dabei wird geprüft:
- der Hilfebedarf bei Aktivitäten des Alltags
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- die notwendigen medizinischen Behandlungspflege
- Bedarf an Beaufsichtigung und Anleitung
Anhand dieser Kriterien wird der Grad der Selbstständigkeit beurteilt und ein Pflegegrad zugeordnet. Der MDK erstellt einen schriftlichen Bescheid mit der Pflegegradempfehlung.
Wie teilt mir die Knappschaft den bewilligten Pflegegrad mit?
Nach Eingang der Begutachtung vom MDK erhalten Sie von der Knappschaft einen schriftlichen Bescheid, in dem Ihnen der zugesprochene Pflegegrad mitgeteilt wird.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf bestimmte Leistungen. Die Knappschaft informiert Sie in einem gesonderten Brief darüber, welche Leistungen Ihnen konkret zustehen und wie Sie diese beantragen können.
Welche Pflegeleistungen bietet die Knappschaft?
Versicherte der Knappschaft haben ab Pflegegrad 2 Anspruch unter anderem auf:
- Pflegegeld (zwischen 316 und 901 Euro im Monat)
- Ambulante Pflegesachleistungen bis zu 2.095 Euro
- Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen
- Pflegehilfsmittel bis 40 Euro monatlich
- Pflegekurse für Angehörige
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen Ihnen so ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Sprechen Sie die Knappschaft an, welche Leistungen für Ihre Situation am besten passen.
Kann ich den Pflegegrad bei Verschlechterung erhöhen lassen?
Ja, bei einer Verschlechterung der Pflegesituation können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung in einen höheren Pflegegrad bei der Knappschaft stellen. Der Ablauf ist derselbe wie beim Erstantrag.
Die Begutachtung durch den MDK prüft dann, ob der Hilfebedarf tatsächlich gestiegen ist und ein Anspruch auf einen höheren Pflegegrad besteht.
Bei Fragen zur Beantragung des Pflegegrads bei der Knappschaft können Sie sich jederzeit an Ihre Knappschaft wenden. Die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
1. Wie kann ich einen Pflegegrad bei der Knappschaft beantragen?
Für den Antrag auf einen Pflegegrad bei der Knappschaft musst du dich bei der Pflegekasse melden. Es gibt ein Formular, welches du ausfüllen und einreichen musst. Nach der Eingabe wirst du vom Medizinischen Dienst (MDK) überprüft.
2. Was sind die Voraussetzungen für einen Pflegegrad?
Du musst die Pflegebedürftigkeit nachweisen, um einen Pflegegrad zu beantragen. Hierzu gehören körperliche sowie geistige Einschränkungen, die zu einer Beeinträchtigung deiner Selbstständigkeit führen. Der MDK nimmt eine Begutachtung vor und entscheidet dann über deinen Pflegegrad.
3. Wie kann man einen Antrag auf Pflegegrad für Angehörige stellen?
Sollte ein Angehöriger pflegebedürftig sein, kannst auch du einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Dieser wird ebenfalls an die Pflegekasse gerichtet. Du benötigst dafür das Einverständnis des Pflegebedürftigen.
4. Was passiert nach der Antragstellung?
Nach der Antragstellung erhältst du Besuch vom MDK. Dieser führt eine Begutachtung durch, bei der deine Pflegebedürftigkeit eingeschätzt wird. Danach wird entschieden, welchem Pflegegrad du zugeordnet wirst.
5. Welche Leistungen erhalte ich ab Pflegegrad 2?
Ab dem Pflegegrad 2 bekommst du unter anderem Pflegegeld