Treppenlift Zuschuss durch Krankenkasse bei Pflegegrad 1 und 2

Ein Treppenlift kann die Mobilität und Selbstständigkeit deutlich verbessern, wenn das Treppensteigen schwer fällt. Die Anschaffung ist allerdings mit hohen Kosten verbunden. Kann man als Pflegebedürftiger einen Zuschuss von der Krankenkasse bekommen?

In diesem Artikel erklären wir, unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss für einen Treppenlift bei Pflegegrad 1 und 2 möglich ist. Wir zeigen, wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie man ihn beantragt.

Wann ist ein Zuschuss für einen Treppenlift möglich?

Seit dem 1. Januar 2017 können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds beantragen. Dazu zählt auch die Anschaffung eines Treppenlifts.

Voraussetzung ist, dass noch kein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde. Beim ersten Antrag auf Pflegeleistungen kann man also direkt auch einen Zuschuss für einen Treppenlift beantragen.

Der Zuschuss steht jedem Pflegebedürftigen unabhängig von seinen Einkommensverhältnissen zu und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse für einen Treppenlift?

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Pflegegrad ab:

  • Bei Pflegegrad 1 beträgt der Zuschuss bis zu 1.600 Euro.
  • Ab Pflegegrad 2 sind bis zu 2.500 Euro Zuschuss möglich.
  • Bei Pflegegrad 3 sind es bis zu 4.000 Euro.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können einen Zuschuss von bis zu 16.000 Euro bekommen.

Der Zuschuss muss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eingesetzt werden. Da ein Treppenlift die Mobilität und Selbstständigkeit deutlich verbessert, fällt er darunter.

Mit dem Zuschuss der Pflegekasse lassen sich die Kosten für einen Treppenlift daher zumindest teilweise decken. Die Restkosten müssen allerdings selbst getragen werden.

Wie und wo beantragt man den Zuschuss für einen Treppenlift?

Um einen Zuschuss für einen Treppenlift zu erhalten, müssen Sie Folgendes beachten:

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
  • Der Antrag sollte erklären, wofür der Zuschuss verwendet werden soll (z.B. für einen Treppenlift).
  • Fügen Sie eine Kostenaufstellung oder ein Angebot für den Treppenlift bei.
  • Beantragen Sie gleichzeitig einen Pflegegrad, wenn Sie noch keinen haben.
  • Reichen Sie den Antrag zusammen mit dem Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse ein.

Wichtig: Der Zuschuss kann nur beantragt werden, wenn noch kein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde. Entweder will man also jetzt Pflegeleistungen beantragen oder man hat dies erstmalig vor.

Sollten bereits Pflegeleistungen bezogen werden, ist ein solcher Zuschuss nicht mehr möglich.

Beispiele für Zuschüsse bei Pflegegrad 1 und 2

Schauen wir uns zwei konkrete Beispiele an, was der Zuschuss für einen Treppenlift bei Pflegegrad 1 und 2 bedeuten kann:

Fall 1 – Pflegegrad 1

Herr Maier ist 70 Jahre alt und lebt alleine zu Hause. Wegen seiner eingeschränkten Mobilität wurde ein Pflegegrad 1 festgestellt.

Für Herrn Maier ist das Treppensteigen beschwerlich geworden. Er beantragt daher einen Zuschuss von 1.600 Euro für einen gebrauchten Treppenlift bei seiner Krankenkasse.

Da ein Standard-Treppenlift etwa 4.000 Euro kostet, bleibt für Herrn Maier ein Eigenanteil von rund 2.400 Euro. Trotzdem ist der Zuschuss eine große finanzielle Hilfe.

Fall 2 – Pflegegrad 2

Frau Schulz ist 85 Jahre alt und benötigt wegen ihrer Demenz-Erkrankung tägliche Unterstützung im Haushalt. Sie hat einen Pflegegrad 2.

Da das Treppensteigen immer gefährlicher für sie wird, möchte sie einen Treppenlift einbauen lassen. Sie stellt einen Antrag auf 2.500 Euro Zuschuss bei ihrer Krankenkasse für einen neuen Treppenlift.

Zusammen mit Ersparnissen von Frau Schulz können so die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts über eine Etage gedeckt werden.

Fazit – lohnenswerter Zuschuss ab Pflegegrad 1

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können bei ihrer Krankenkasse einen Zuschuss für einen Treppenlift beantragen.

Bei Pflegegrad 1 sind bis zu 1.600 Euro und ab Pflegegrad 2 bis zu 2.500 Euro Zuschuss möglich. Dieser muss mit dem Erstantrag auf Pflegeleistungen beantragt werden.

Mit dem Zuschuss lässt sich zumindest ein Teil der Kosten für einen Treppenlift abdecken. Da ein Treppenlift die Selbstständigkeit deutlich verbessert, ist dies eine sinnvolle Investition in die eigene Mobilität.

Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Möglichkeiten eines Zuschusses, wenn Sie einen Treppenlift benötigen. Mit etwas Eigeninitiative müssen Sie die Kosten nicht alleine tragen.

1. Was ist ein Treppenlift?

Ein Treppenlift ist ein mechanisches Gerät, das Menschen mit eingeschränkter Mobilität dabei hilft, sicher und bequem Treppen zu überwinden. Er ermöglicht es ihnen, sich unabhängig im eigenen Zuhause fortzubewegen.

2. Wer hat Anspruch auf einen Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse?

Personen mit Pflegegrad 1 oder 2 haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den Einbau eines Treppenlifts zu beantragen. Es muss ein formloser Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden.

3. Wie kann ich den Treppenlift-Zuschuss beantragen?

Um den Treppenlift-Zuschuss zu beantragen, müssen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen. In diesem Antrag geben Sie an, dass Sie einen Zuschuss für die Anschaffung und den Einbau eines Treppenlifts beantragen möchten.

4. Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse?

Die Krankenkasse kann einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den Einbau eines Treppenlifts bewilligen.

5. Kann ich auch einen höheren Zuschuss bekommen?

Der maximale Zuschuss beträgt in der Regel 4.000 Euro. Bei bestimmten Voraussetzungen und in Ausnahmefällen kann es aber auch zu einer Kostenübernahme von bis zu 16.000 Euro kommen.

6. Was muss ich tun, um einen höheren Zuschuss zu beantragen?

Um einen höheren Zuschuss zu beantragen, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. In diesem Antrag geben Sie an,