Treppenlift Kostenübernahme durch Krankenkasse – So klappt es mit dem Zuschuss

Wenn das Treppensteigen immer beschwerlicher wird, kann ein Treppenlift die ideale Lösung sein. Allerdings sind die Kosten für Anschaffung und Einbau nicht unerheblich. Kann die Krankenkasse einen Zuschuss für einen Treppenlift gewähren?

In diesem Artikel erläutern wir, unter welchen Voraussetzungen eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss für einen Treppenlift durch die Krankenkasse möglich ist. Wir zeigen konkret, wie und wo der Zuschuss beantragt werden kann.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Treppenlift?

Grundsätzlich zählt ein Treppenlift als Hilfsmittel und kann daher von der Krankenkasse bezuschusst werden. Voraussetzung ist in der Regel:

  • Es liegt Pflegebedürftigkeit vor, mindestens Pflegegrad 1.
  • Der Treppenlift ist medizinisch notwendig.
  • Ein geeigneteres Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl) kommt nicht infrage.
  • Der Treppenlift wird für die eigene Häuslichkeit benötigt.
  • Ein formloser Antrag wurde bei der Krankenkasse eingereicht.
  • Es wurde noch kein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt (Erstbeantragung).

Besonders der letzte Punkt ist wichtig: Der Zuschuss für einen Treppenlift kann nur gemeinsam mit dem Erstantrag auf Pflegeleistungen beantragt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse?

Seit 2017 können Pflegebedürftige einen finanziellen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: bis zu 1.600 Euro Zuschuss
  • Pflegegrad 2: bis zu 2.500 Euro Zuschuss
  • Pflegegrad 3: bis zu 4.000 Euro Zuschuss
  • Pflegegrad 4+5: bis zu 16.000 Euro Zuschuss

Da ein durchschnittlicher Treppenlift rund 4.000 Euro kostet, ist bei Pflegegrad 1 und 2 in der Regel nur eine anteilige Kostenübernahme möglich. Die Krankenkasse übernimmt also nie die kompletten Kosten, ein Eigenanteil bleibt bestehen.

Wo und wie kann ich den Zuschuss für den Treppenlift beantragen?

Um eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse zu erhalten, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse (AOK, BARMER, etc.)
  • Begründen Sie darin die medizinische Notwendigkeit für den Treppenlift
  • Fügen Sie Kostenvoranschläge oder Angebote für den Treppenlift bei
  • Reichen Sie den Antrag gemeinsam mit dem Erstantrag auf Pflegeleistungen ein
  • Der Antrag erfolgt gemäß §40 SGB XI bei der Pflegeversicherung
  • Nutzen Sie ggf. auch das Formular zur Wohnumfeldverbesserung
  • Lassen Sie sich vorab beraten, welche Unterlagen nötig sind

Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor der Anschaffung des Treppenlifts stellen. Nur dann ist eine Kostenübernahme möglich.

Prüfen Sie auch, ob neben der Krankenkasse weitere Zuschüsse der Pflegekasse oder der KfW möglich sind.

Beispiele für die Kostenübernahme bei der DAK und anderen Kassen

Schauen wir uns beispielhafte Fälle an, wann eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse möglich sein kann:

Fall 1:

Herr Müller hat Pflegegrad 2 und benötigt für die Treppe in seinem Haus einen Treppenlift. Er stellt einen Antrag auf 2.500 Euro Zuschuss für einen gebrauchten Treppenlift bei der DAK Gesundheit.

Die DAK bewilligt den beantragten Zuschussbetrag im Rahmen der Erstausstattung. Herr Müller kann den Eigenanteil von 1.500 Euro selbst tragen.

Fall 2:

Frau Meier hat eine fortgeschrittene Arthrose und benötigt einen Treppenlift für ihr Zuhause. Sie hat bisher keine Pflegeleistungen bezogen und beantragt nun Pflegegrad 1 sowie einen Zuschuss für den Treppenlift bei der AOK.

Die AOK gewährt einen Zuschuss von 1.600 Euro für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Frau Meier kann ihren Treppenlift zum Teil mit dem Zuschuss finanzieren.

Fall 3:

Herr Kuhn hat einen schweren Schlaganfall erlitten und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Er benötigt einen Treppenlift für seine Wohnung und beantragt Pflegegrad 3 sowie einen Zuschuss bei der BARMER.

Die BARMER bewilligt den maximalen Zuschuss von 4.000 Euro für den behindertengerechten Umbau. Damit kann Herr Kuhn seinen Treppenlift ohne weitere Eigenleistung anschaffen.

Fazit – mit Antrag Kosten für Treppenlift senken

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Treppenlift bezuschusst.

Der Zuschuss muss aber gemeinsam mit dem Erstantrag auf Pflegeleistungen beantragt werden. Er beträgt je nach Pflegegrad zwischen 1.600 und 4.000 Euro.

Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Treppenlifts daher über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Mit einem frühzeitigen Antrag können Sie die Kosten deutlich senken.

Treppenlift Kostenübernahme durch Krankenkasse – So klappt es mit dem Zuschuss

1. Zahlt die Krankenkasse die Kosten für einen Treppenlift?

Ja, die Krankenkasse kann einen Zuschuss zu den Kosten für einen Treppenlift gewähren, wenn man pflegebedürftig ist und ein Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme notwendig ist. Der genaue Betrag hängt von der Pflegekasse und dem individuellen Pflegegrad ab.

2. Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse?

Der Zuschuss der Krankenkasse beträgt in der Regel bis zu 4.000 Euro. Dieser Betrag kann je nach Pflegegrad und finanzieller Lage variieren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen die Kostenübernahme höher ausfallen kann.

3. Wie beantrage ich den Zuschuss für einen Treppenlift?

Um den Zuschuss der Krankenkasse für einen Treppenlift zu beantragen, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden und einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme stellen. In diesem Antrag sollten Sie Ihren individuellen Bedarf sowie die wohnumfeldverbessernde Maßnahme erläutern und gegebenenfalls ärztliche Unterlagen und Gutachten einreichen.

4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Zuschuss zu erhalten?

Um den Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift zu erhalten, müssen Sie pflegebedürftig sein und einen Pflegegrad haben. Der Treppenlift muss zudem als erforderliche wohnumfeldverbessernde Maßnahme eingestuft werden.

5. Welche Rolle spielt die Pflegeversicherung bei der Kostenübernahme?

Die Pflegeversicherung ist für die Kostenübernahme eines Treppenlifts zuständig, da dieser als Pflegehilfsmittel gilt.