Mehrbedarf bei Behinderung: Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum und Hilfe

Menschen mit Behinderung haben oft einen erhöhten Bedarf an Wohnraum und finanzieller Unterstützung. In diesem Artikel erfahren Sie alles zum Thema Mehrbedarf bei Behinderung.

Eine Behinderung stellt für Betroffene eine große Herausforderung dar. Oft benötigen Menschen mit Behinderung spezielle Hilfsmittel, einen behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung oder schlicht mehr Platz im Alltag.

Der Staat sieht es als seine Aufgabe an, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und zu fördern. Daher haben Behinderte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Mehrbedarf beim Wohnraum und bei finanziellen Leistungen.

Was versteht man unter Mehrbedarf bei Behinderung?

Unter Mehrbedarf bei Behinderung versteht man den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf zusätzlichen Wohnraum und auf erhöhte finanzielle Mittel. Dieser Mehrbedarf wird vom Staat in Form von Sozialleistungen gedeckt.

Der Mehrbedarf soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am normalen Leben teilzuhaben. Oft benötigen Behinderte mehr Platz in der Wohnung für Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder einen höhenverstellbaren Tisch. Manchmal ist auch ein behindertengerechter Umbau der Wohnung erforderlich.

Der Mehrbedarf an finanziellen Mitteln dient dazu, die Kosten für diese Hilfsmittel oder Umbauten abzudecken.

Wer hat Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung?

Anspruch auf einen Mehrbedarf haben grundsätzlich alle Personen, die als schwerbehindert gelten. Dies sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G.

Aber auch bei einem geringeren Grad der Behinderung kann ein Mehrbedarf bestehen, wenn die Behinderung bestimmte Auswirkungen hat. Zum Beispiel wenn die Person auf einen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel angewiesen ist.

Menschen mit Sehbehinderungen haben generell Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum. Ebenso können psychisch kranke Menschen einen Mehrbedarf geltend machen.

Mehrbedarf an Wohnraum

Schwerbehinderte und andere Berechtigte haben Anspruch auf angemessenen, das heißt barrierefreien Wohnraum. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Wohnung mit dem Rollstuhl zugänglich sein muss. Auch kann zusätzlicher Wohnraum von bis zu 15 Quadratmetern beantragt werden.

Dieser Mehrbedarf an Wohnraum muss schlüssig begründet werden. Es reicht also nicht aus, einfach einen Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Vielmehr muss erläutert werden, weshalb aufgrund der Behinderung mehr Platz benötigt wird.

Beispiele hierfür sind der Rollstuhl, der zusätzlichen Raum einnimmt. Oder dass wegen eingeschränkter Beweglichkeit mehr Platz zum Rangieren benötigt wird. Auch spezielle Hilfsmittel können eine größere Wohnfläche erforderlich machen.

Mehrbedarf an finanziellen Mitteln

Neben dem Mehrbedarf an Wohnraum besteht oft auch ein Anspruch auf einen Mehrbedarf bei finanziellen Leistungen. Dieser beträgt bis zu 35% des Regelbedarfs bei Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II.

Der Mehrbedarf an finanziellen Mitteln dient dazu, die behinderungsbedingten Mehraufwendungen abzudecken. Das können Kosten für Hilfsmittel, Pflege oder eine teurere Ernährung sein. Auch Mehraufwendungen für Haushaltshilfen oder Fahrtkosten können berücksichtigt werden.

Wichtig ist, dass die Mehraufwendungen nachvollziehbar auf die Behinderung zurückzuführen sind. Alle Kosten müssen daher durch entsprechende Nachweise belegt werden.

Mehrbedarf bei Behinderung beantragen

Damit Menschen mit Behinderung die ihnen zustehenden Leistungen erhalten, müssen sie einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen.

Für den Mehrbedarf an Wohnraum ist das meist die örtliche Wohnungsbehörde. Den Antrag auf einen Mehrbedarf an finanziellen Mitteln müssen Behinderte beim zuständigen Sozialamt oder Jobcenter einreichen.

Dem Antrag sind aussagekräftige Nachweise über die Behinderung und den damit verbundenen Mehrbedarf beizufügen. Dies können ärztliche Atteste, Rechnungen für Hilfsmittel u.ä. sein.

Wichtig ist, dass alle Mehraufwendungen von den Ämtern anerkannt werden. Betroffene sollten die Ablehnung von Mehrbedarfen in jedem Fall überprüfen lassen.

Fazit: Mehrbedarf ermöglicht Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung stellt ein Mehrbedarf an Wohnraum und finanziellen Mitteln einen wichtigen Baustein für ihre gesellschaftliche Teilhabe dar.

Der Staat kommt damit seiner Verpflichtung nach, die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Ohne den Mehrbedarf wären viele Behinderte mit ihren eingeschränkten finanziellen Mitteln stark benachteiligt.

Betroffene sollten daher unbedingt prüfen, ob ihnen aufgrund ihrer Behinderung ein Mehrbedarf zusteht. Mit dem richtigen Antrag und aussagekräftigen Nachweisen lassen sich die Leistungen in der Regel gut begründen.

So kann der Mehrbedarf Menschen mit Behinderung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben und gesellschaftlichen Leben fördern.

Mehrbedarf bei Behinderung: Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum und Hilfe – FAQ

1. Was versteht man unter Mehrbedarf bei Behinderung?

Mehrbedarf bei Behinderung bezieht sich auf einen zusätzlichen Bedarf an finanzieller Unterstützung und Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Dieser Mehrbedarf soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf Mehrbedarf zu haben?

Um Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung zu haben, muss eine anerkannte Behinderung vorliegen. Diese kann durch den Schwerbehindertenausweis und die darin festgelegten Merkzeichen nachgewiesen werden.

3. Wie beantrage ich Mehrbedarf bei Behinderung?

Um Mehrbedarf bei Behinderung zu beantragen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen. In diesem Antrag müssen Sie Ihre Behinderung nachweisen und den Bedarf an zusätzlichem Wohnraum und Hilfe darlegen.

4. Wie wird der zusätzliche Wohnraum berechnet?

Der zusätzliche Wohnraum, auf den Sie Anspruch haben, wird anhand festgelegter Quadratmeter berechnet. In der Regel beträgt der zusätzliche Wohnraumbedarf 15 m².

5. Welche Leistungen können im Rahmen des Mehrbedarfs gewährt werden?

Im Rahmen des Mehrbedarfs können verschiedene Leistungen gewährt werden, wie beispielsweise ein Zuschuss zu den Wohnkosten oder finanzielle Unterstützung für Teilhabe am Arbeitsleben.

6. Welche anderen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben können beantragt werden?

Es können auch verschiedene Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden, wie beispielsweise Lohnkostenzuschüsse oder Lohnzuschüsse für Arbeitnehmer mit Behinderung.