Finanzielle Förderung für Arbeitgeber: Lohnzuschüsse bei Beschäftigung Schwerbehinderter

Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, können von der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Zuschüsse erhalten. Diese Lohnkostenzuschüsse sollen Anreize schaffen, um mehr schwerbehinderte Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wie hoch sind diese Zuschüsse und Lohnkostenzuschüsse und wie können Arbeitgeber diese beantragen?

In diesem Artikel erklären wir die Grundlagen zu den Lohnzuschüssen, zeigen die Höhe und Dauer der Förderung auf und geben einen Überblick, wie Arbeitgeber die finanzielle Unterstützung bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen können.

Warum erhalten Arbeitgeber Lohnzuschüsse für Schwerbehinderte?

Nach dem Sozialgesetzbuch IX sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Beschäftigungspflicht nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Um Anreize für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu schaffen, können Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Zuschüsse erhalten, die die Mehraufwendungen für die Beschäftigung ausgleichen sollen.

Welche Lohnzuschüsse können Arbeitgeber erhalten?

Es gibt zwei wesentliche Lohnzuschüsse:

Eingliederungszuschuss

Der Eingliederungszuschuss soll die Einarbeitung und Beschäftigung fördern.

Lohnkostenzuschuss

Der Lohnkostenzuschuss gleicht eine verminderte Arbeitsleistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers aus.

Weitere Zuschüsse

Zudem sind Zuschüsse für besondere Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben möglich.

Wie hoch ist die Förderung mit dem Eingliederungszuschuss?

Die Höhe des Eingliederungszuschusses beträgt bis zu 50% des von den schwerbehinderten Menschen erzielten monatlichen Bruttoarbeitsentgelts.

Die Förderdauer beträgt:

  • Grundsätzlich bis zu 12 Monate
  • Bis zu 24 Monate für schwerbehinderte Menschen über 55 Jahre
  • Bis zu 24 Monate bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen
  • Bis zu 60 Monate in besonderen Ausnahmefällen möglich

Nach Ablauf der ersten 12 Monate verringert sich der Zuschuss stufenweise.

Wann gibt es einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber?

Ein Lohnkostenzuschuss kommt in Frage, wenn die Leistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers aufgrund der Behinderung dauerhaft um mindestens 30% gemindert ist.

Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 70% des von den schwerbehinderten Menschen erzielten monatlichen Bruttoarbeitsentgelts.

Die Förderdauer beträgt grundsätzlich maximal 60 Monate. Danach verringert sich die Förderung stufenweise.

Wie können Arbeitgeber die Lohnzuschüsse beantragen?

Die Lohnzuschüsse müssen vor Beschäftigungsbeginn bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular der Bundesagentur für Arbeit
  • Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft
  • Nachweis über das Vorliegen der Zuschussvoraussetzungen
  • Angaben über die geplante Beschäftigung

Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Bewilligung der Zuschüsse dann im Rahmen ihres Ermessens. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Welche Zuschüsse erhalten Arbeitgeber von Integrationsämtern?

Neben den Zuschüssen der Bundesagentur für Arbeit können Arbeitgeber für schwerbehinderte Menschen auch Zuschüsse bei den Integrationsämtern beantragen:

  • Ausbildungszuschüsse: u.a. für behinderungsbedingte Aufwendungen
  • Begleitende Hilfen im Beruf: Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung
  • Arbeitsplatzausstattung: Förderung behinderungsgerechter Ausstattung

Was gilt speziell bei der Ausbildung Schwerbehinderter?

Bei der Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher können ebenfalls Zuschüsse beantragt werden:

  • Ausbildungszuschüsse: z.B. bis zu 60% der Ausbildungsvergütung
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen: Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen

Die Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Sind Probebeschäftigungen ebenfalls förderfähig?

Damit Arbeitgeber die Leistungsfähigkeit eines schwerbehinderten Menschen in der Praxis testen können, werden Probebeschäftigungen bis zu 3 Monaten gefördert. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75% des regelmäßigen Arbeitsentgelts.

Welche Alternativen gibt es zur Beschäftigung?

Kann ein schwerbehinderter Mensch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden, gibt es Alternativen:

  • Werkstätten für behinderte Menschen: Für Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht tätig sein können, bieten Werkstätten entsprechende Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten.
  • Budget für Arbeit: Alternative zur Werkstatt, bei der Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber gezahlt werden können.

Fazit – So profitieren Arbeitgeber und Schwerbehinderte

Zusammenfassend lohnt es sich für Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen einzustellen und die finanziellen Zuschüsse zu nutzen:

  • Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter gewinnen
  • Lohnkostenzuschüsse erhalten und dadurch Kosten reduzieren
  • Image als sozial verantwortungsvolles Unternehmen stärken
  • Eventuelle Ausgleichsabgaben vermeiden

Auch für schwerbehinderte Menschen ist die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt essenziell, um am Arbeitsleben teilzuhaben und ihre Fähigkeiten einzubringen.

  • Lohnzuschüsse fördern Eingliederung Schwerbehinderter
  • Eingliederungszuschuss und Lohnkostenzuschuss möglich
  • Antrag vor Beschäftigungsbeginn bei Agentur für Arbeit
  • Zuschüsse auch von Integrationsämtern und für Azubis
  • Werkstätten und Budget für Arbeit als Alternativen