Investitionskosten für ambulante Pflegedienste – Förderung beantragen

Ambulante Pflegedienste sind eine wichtige Stütze in der Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen. Allerdings sind mit dem Betrieb eines Pflegedienstes auch hohe Investitionskosten verbunden. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine anteilige Förderung vor. In diesem Artikel erfahren Sie, wie ambulante Pflegedienste die Investitionskostenförderung nach SGB XI beantragen können.

Die Investitionskosten umfassen alle Aufwendungen, die ein Pflegedienst für den Aufbau und Betrieb benötigt. Dies sind beispielsweise Kosten für Schulungen, Büroausstattung, Software, Fuhrpark und vieles mehr.

Um einen Teil dieser Investitionskosten aufzufangen, können Pflegedienste eine Förderung durch die Pflegekassen beantragen. Diese Investitionskostenförderung ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.

Wer hat Anspruch auf Investitionskostenförderung?

Anspruch auf die Investitionskostenförderung haben grundsätzlich alle ambulanten Pflegedienste, die Leistungen für Pflegebedürftige erbringen. Gefördert werden sowohl private als auch gemeinnützige und öffentliche Träger.

Die Investitionskosten werden für zugelassene Pflegeeinrichtungen anteilig von den Pflegekassen bzw. den Beihilfebehörden getragen. Voraussetzung ist, dass die Pflegeleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erbracht und abgerechnet werden.

Wie hoch ist die Investitionskostenförderung?

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40 % der durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen. Die Berechnungsgrundlage ist in § 89 SGB XI geregelt.

In Nordrhein-Westfalen werden beispielsweise für das Jahr 2023 folgende Punktwerte zugrunde gelegt:

  • Grundpflege: 0,16 Euro pro Punkt
  • Behandlungspflege: 0,08 Euro pro Punkt

Anhand der Summe der abgerechneten Punkte wird die Höhe der Förderung berechnet. Sie wird monatlich als Pauschale ausgezahlt.

Wie beantragt man die Investitionskostenförderung?

Der Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenförderung ist jährlich beim zuständigen Landesverband der Pflegekassen zu stellen.

In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Antragstellung ausschließlich online über das Portal des Landesverbands (APG NRW). Als Nachweis sind eine analytische Ist-Kosten-Rechnung sowie eine Summen- und Saldenliste einzureichen.

Die Antragsfrist endet jeweils am 31. März für das laufende Kalenderjahr. Der Bewilligungszeitraum umfasst immer das volle Kalenderjahr, auch bei einem Trägerwechsel.

Worauf ist bei der Antragstellung zu achten?

Bei der Beantragung der Investitionskostenförderung sollten Pflegedienste folgende Punkte beachten:

  • Vollständige und fristgerechte Antragstellung
  • Korrekte und plausible Angaben zu den Investitionsaufwendungen
  • Einhaltung der geforderten Nachweisunterlagen und Belege
  • Prüfung der Bewilligung auf Vollständigkeit
  • Mitteilung bei Änderung der Verhältnisse (z.B. Trägerwechsel, Insolvenz etc.)

Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, die Angaben und Belege auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Falsche Angaben können zur Rückforderung und zu Regressansprüchen führen.

Fazit

Die Investitionskostenförderung ist eine wichtige Stütze für ambulante Pflegedienste, da sie einen Teil der betrieblichen Investitionen abdeckt.

Durch die anteilige Übernahme der Kosten kann die pflegerische Versorgung wirtschaftlich sichergestellt werden. Pflegedienste sollten die Fördermöglichkeiten unbedingt nutzen und die Antragstellung sorgfältig vorbereiten.

Was sind Investitionskosten für ambulante Pflegedienste?

Investitionskosten für ambulante Pflegedienste sind finanzielle Aufwendungen, die im Rahmen des Betriebs eines ambulanten Pflegedienstes anfallen. Sie umfassen beispielsweise Kosten für die Einrichtung der Räumlichkeiten, die Anschaffung von Pflege- und Hilfsmitteln sowie die technische Ausstattung.

Wie können Investitionskosten für ambulante Pflegedienste gefördert werden?

Die Investitionskosten für ambulante Pflegedienste können durch Förderungen unterstützt werden. Dafür kann ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese prüft die Berechtigung und Höhe der Förderung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Investitionskostenförderung zu beantragen?

Um eine Investitionskostenförderung zu beantragen, müssen Pflegeeinrichtungen bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Abrechnung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), die Erfüllung bestimmter Investitionsaufwendungen und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Pflegequalität.

Welche Leistungen werden im Rahmen der Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste berücksichtigt?

Im Rahmen der Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste werden folgende Leistungen berücksichtigt: grundpflegerische und pflegerische Leistungen im Sinne des § 36 SGB XI sowie weitere Leistungen gemäß den rechtlichen Bestimmungen.