In Mehrfamilienhäusern kommen der Brandschutz und Fluchtwege eine große Bedeutung zu. Daher gelten für Treppen in Mehrfamilienhäusern besondere Anforderungen an die Mindestbreite. Diese wird durch die DIN 18065 geregelt.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Mindestbreiten die DIN 18065 für Treppen in Mehrfamilienhäusern vorschreibt. So lässt sich schon in der Planungsphase sicherstellen, dass die Treppe allen Anforderungen entspricht.
Schnelleinstieg
- Warum die Stufenbreite so wichtig ist
- Mindestbreiten nach DIN 18065
- Beispiele für ausreichende Treppenbreiten
- Was, wenn keine baurechtlich notwendige Treppe vorhanden ist?
- Ist eine nachträgliche Verbreiterung möglich?
- Fazit – die DIN 18065 gibt Sicherheit
- Wie breit müssen Treppenabsätze sein?
- Welche Anforderungen gelten für das Treppengeländer?
- Was besagt die DIN 18065 zur Steigung von Treppen?
- Wie Prüfingenieure bei der Abnahme vorgehen
- 1. Wie breit muss eine Treppe im Mehrfamilienhaus laut DIN 18065 sein?
- 2. Gilt die DIN 18065 nur für Treppen in Mehrfamilienhäusern?
- 3. Was passiert, wenn die Treppenbreite nicht den Vorgaben der DIN 18065 entspricht?
- 4. Beträgt die Mindestbreite der Treppen gemäß DIN 18065 immer 90 cm?
- 5. Wie wird die Breite einer Treppe laut DIN 18065 gemessen?
Warum die Stufenbreite so wichtig ist
Die Breite einer Treppe in Mehrfamilienhäusern ist deshalb so wichtig, da im Brandfall alle Bewohner sicher flüchten können müssen. Engstellen und schmale Stellen könnten hier zur Gefahr werden.
Auch für die tägliche Nutzung ist eine ausreichende Breite wichtig, um stressfreies Kreuzen und Überholen zu ermöglichen. Die Mindestanforderungen definieren einen sicheren Kompromiss.
Mindestbreiten nach DIN 18065
Die DIN 18065 definiert konkrete Mindestbreiten, die Treppen in Wohngebäuden aufweisen müssen. Folgende Werte sind einzuhalten:
- Treppen in Wohngebäuden bis 2 Wohnungen: 1,00 Meter
- Treppen in Wohngebäuden mit bis zu 2 Geschossen: 1,20 Meter
- Treppen in Mehrfamilienhäusern ab 3 Geschossen: 1,40 Meter
Diese Werte gelten für die nutzbare Laufbreite nach Abzug von Handläufen. Die Breite ist über die komplette Treppe einzuhalten.
Beispiele für ausreichende Treppenbreiten
- Eine Treppe in einem Zweifamilienhaus benötigt mindestens 1,00 Meter Breite
- In einem Mehrfamilienhaus mit bis zu 12 Wohnungen sind mind. 1,20 Meter einzuhalten
- In einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 12 Wohnungen muss die Treppe mindestens 1,40 Meter breit sein
Was, wenn keine baurechtlich notwendige Treppe vorhanden ist?
Wenn in einem Geschoss keine baurechtlich notwendige Treppe vorhanden ist, gibt es hinsichtlich der Treppenbreite größere Spielräume.
Hier kann die Mindestbreite auch weniger als 1 Meter betragen. Allerdings sollten nie unter 60 Zentimeter Breite geplant werden, da dies die Begehbarkeit stark einschränkt.
Ist eine nachträgliche Verbreiterung möglich?
Eine nachträgliche Verbreiterung einer Treppe im Bestand ist in der Regel nur sehr aufwendig oder unmöglich. Daher sollte die Mindestbreite nach DIN 18065 schon beim Neubau berücksichtigt werden.
Bei umfangreichen Sanierungen können Treppen eventuell angepasst werden. Hier ist eine individuelle Prüfung erforderlich.
Fazit – die DIN 18065 gibt Sicherheit
Die in der DIN 18065 festgelegten Mindestbreiten für Treppen in Mehrfamilienhäusern orientieren sich am sicherheitstechnisch Notwendigen.
Bei Einhaltung dieser Werte lässt sich ein gefahrloser Gebäudebetrieb auch bei maximaler Auslastung gewährleisten. Daher sollten die Vorgaben unbedingt schon in der Planung berücksichtigt werden.
Bei Unklarheiten hilft eine frühzeitige Abstimmung mit Architekten, Sachverständigen und den zuständigen Behörden weiter.
Wie breit müssen Treppenabsätze sein?
Für Treppenabsätze gelten die gleichen Mindestbreiten wie für die Treppe selbst. Auch hier schreibt die DIN 18065 entsprechende Werte vor:
- 1,00 m für Gebäude bis 2 Wohneinheiten
- 1,20 m für Gebäude bis 2 Geschosse
- 1,40 m für Treppen in Gebäuden ab 3 Geschosse
Zusätzlich muss ein Treppenabsatz so tief sein, dass Türen nicht in den Treppenraum aufschlagen. Hier sind mindestens 1,20 m Tiefe einzuhalten.
Welche Anforderungen gelten für das Treppengeländer?
Auch für Treppengeländer gibt die DIN 18065 genaue Vorgaben. Wichtige Eckpunkte:
- Notwendige Höhe: mindestens 0,9 m
- Zwischenraum unter Geländer: max. 12 cm
- Abstand zu Wand: mind. 5 cm
- Handlauf muss griffsicher sein
- Seitliche Abschlüsse, um Absturz zu verhindern
Auch das Geländer muss natürlich auf ganzer Länge die erforderliche Mindestbreite aufweisen.
Was besagt die DIN 18065 zur Steigung von Treppen?
Die maximale Steigung, also die Höhe der einzelnen Stufen, ist in der DIN 18065 auf 20 cm begrenzt.
Optimal für den Komfort sind Steigungen zwischen 15 bis 17 cm. Dann kann man die Treppe noch bequem steigen, ohne zu stolpern.
Die optimale Aufteilung der Steigung ist rund 2/3 auf die Stufenhöhe und 1/3 auf die Stufentiefe.
Wie Prüfingenieure bei der Abnahme vorgehen
Bei der Abnahme einer Treppe gehen Prüfingenieure folgendermaßen vor:
- Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel
- Kontrolle der Breite mit Zollstock
- Kontrolle der Steigung mit Neigungsmesser
- Prüfung des Geländers auf Höhe, Zwischenraum und Griffigkeit
- Begutachtung der Ausrundung der Stufen
- Dokumentation eventueller Abweichungen von der Norm
So stellen sie sicher, dass die Treppe allen Anforderungen der DIN 18065 entspricht.
Häufig gestellte Fragen: Mindestbreite einer Treppe im Mehrfamilienhaus nach DIN 18065
1. Wie breit muss eine Treppe im Mehrfamilienhaus laut DIN 18065 sein?
Die Mindestbreite einer Treppe im Mehrfamilienhaus gemäß DIN 18065 beträgt 90 cm.
2. Gilt die DIN 18065 nur für Treppen in Mehrfamilienhäusern?
Nein, die DIN 18065 regelt die Mindestbreite von Treppen in verschiedenen Gebäuden, einschließlich Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern.
3. Was passiert, wenn die Treppenbreite nicht den Vorgaben der DIN 18065 entspricht?
Wenn die Treppenbreite nicht den Vorgaben der DIN 18065 entspricht, kann dies baurechtliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, die baurechtlich notwendige Treppe gemäß den Landesbauordnungen einzuhalten.
4. Beträgt die Mindestbreite der Treppen gemäß DIN 18065 immer 90 cm?
Ja, gemäß DIN 18065 sollte die Mindestbreite der Treppen in Wohngebäuden immer 90 cm betragen. Es können jedoch auch spezielle Regelungen oder Ausnahmen je nach Landesbauordnungen gelten.
5. Wie wird die Breite einer Treppe laut DIN 18065 gemessen?
Die Breite der Treppe wird gemäß DIN 18065 an der engsten Stelle des treppenlaufenden Verkehrsstroms gemessen. Dabei wird die nutzbare Breite der Treppe berücksichtigt.