Beim Bau oder der Sanierung einer Treppe im Einfamilienhaus muss man einige Dinge beachten. Welche Vorgaben macht eigentlich die DIN 18065 für Treppen in Ein- und Zweifamilienhäusern? In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Punkte.
Die DIN-Norm 18065 regelt Treppen im Wohnungsbau. Sie enthält verbindliche Vorgaben, z.B. für die Mindestbreite oder Geländerhöhe. Im Folgenden schauen wir uns an, was Eigentümer bei Treppen in Einfamilienhäusern nach DIN 18065 beachten müssen.
Schnelleinstieg
- Was ist die DIN 18065?
- Für welche Treppen gilt die DIN 18065?
- Mindestbreite der Treppe nach DIN 18065
- Geländerhöhe und Griffhöhe nach DIN 18065
- Maximale Steigung und Tritt nach DIN 18065
- Podesttiefe und Kopffreiheit nach DIN 18065
- Weitere Vorgaben der DIN 18065
- Fazit: Wichtigste Vorgaben der DIN 18065
- 1. Wie breit müssen Treppen im Einfamilienhaus laut DIN 18065 sein?
- 2. Wie hoch dürfen die Treppenstufen sein?
- 3. Müssen Treppen im Einfamilienhaus ein Geländer haben?
- 4. Gibt es eine Mindestlaufbreite für Treppen im Einfamilienhaus?
- 5. Welche Vorgaben gibt es für den Handlauf an Treppen im Einfamilienhaus?
- 6. Wie groß darf das Schrittmaß bei Treppen im Einfamilienhaus sein?
- 7. Welche Vorgaben gelten für Treppen in mehrstöckigen Einfamilienhäusern?
Was ist die DIN 18065?
Die DIN 18065 ist eine Norm des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN). Sie enthält verbindliche Regeln zur Ausführung von Treppen.
Die aktuelle Fassung gilt seit November 2018. Sie ersetzt die frühere DIN 18065 aus dem Jahr 2012.
Die DIN 18065 regelt u.a. Breite, Steigung und Geländerhöhe von Treppen in Wohngebäuden. Sie stellt Mindestanforderungen, um einen sicheren und bequemen Gebrauch zu gewährleisten.
Für welche Treppen gilt die DIN 18065?
Die DIN 18065 gilt für alle notwendigen Treppen in Wohngebäuden, also Treppen die als Rettungsweg dienen.
Sie findet daher Anwendung in:
- Einfamilienhäusern
- Zweifamilienhäusern
- Mehrfamilienhäusern
Nicht unter die Norm fallen Treppen innerhalb einer Wohnung, die keinen Aufenthaltsraum erschließen. Auch Treppen zu nicht ausgebauten Dachgeschossen oder in der freien Natur können abweichende Maße haben.
Mindestbreite der Treppe nach DIN 18065
Ein wichtiger Aspekt der DIN 18065 ist die Mindestbreite von Treppen. Diese beträgt in Einfamilienhäusern mindestens 80 cm.
In Mehrfamilienhäusern liegt die Mindestbreite bei 1,20 m. Dies ermöglicht das sichere Kreuzen zweier Personen.
Die lichte Breite wird ab 220 mm über der Setzstufe gemessen. Treppenlifte können die Mindestbreite verringern, dürfen aber max. 30 cm einnehmen.
Geländerhöhe und Griffhöhe nach DIN 18065
Laut DIN 18065 muss die Geländerhöhe an offenen Seiten mindestens 90 cm betragen.
Die Höhe wird senkrecht zur Setzstufe gemessen. Somit ergibt sich durch die Steigung eine schräge Geländerführung.
Zusätzlich schreibt die Norm eine Griffhöhe von mindestens 80 cm vor. Dies kann durch einen Handlauf erreicht werden.
Maximale Steigung und Tritt nach DIN 18065
Die Steigung einer Treppe darf laut DIN 18065 maximal 20 cm betragen.
Die optimale Steigung für den privaten Wohnungsbau liegt zwischen 16,5 und 18,5 cm.
Die Setzstufe, also die begehbare Trittfläche, muss mindestens 23 cm tief sein. Die optimale Tiefe liegt zwischen 28 und 30 cm.
Podesttiefe und Kopffreiheit nach DIN 18065
Bei Treppenläufen mit mehr als 12 bis 16 Stufen müssen Zwischenpodeste eingebaut werden.
Laut DIN 18065 muss ihre Tiefe mindestens die Breite der Treppe betragen, bei offenen Treppen das Doppelte.
Die lichte Höhe über Treppen muss mindestens 2 m betragen. Somit ist eine ausreichende Kopffreiheit gewährleistet.
Weitere Vorgaben der DIN 18065
Weitere Aspekte, die in der DIN 18065 geregelt sind:
- Maximaler Höhenunterschied ohne Zwischenpodest: 3,20 m
- Setzstufen müssen waagerecht ausgeführt sein
- Die Stufen müssen gleichmäßig und rechtwinklig zur Laufrichtung angeordnet sein
- Die Übersichtlichkeit der Treppe darf nicht eingeschränkt sein
- Die Stufen müssen trittsicher sein und dürfen nicht spiegeln
- Ein beidseitiger Handlauf ist bei Breiten ab 1,20 m erforderlich
Fazit: Wichtigste Vorgaben der DIN 18065
Die DIN 18065 macht klare Vorgaben für die Ausführung von Treppen in Wohngebäuden.
Wichtige Aspekte sind:
- Mindestbreite von 80 cm (EFH) bzw. 1,20 m (MFH)
- Max. Steigung von 20 cm
- Min. Setzstufe von 23 cm
- Geländerhöhe von mind. 90 cm
- Handlaufhöhe von mind. 80 cm
Beachten Sie diese Punkte beim Treppenbau oder bei der Sanierung im Einfamilienhaus. Die DIN 18065 dient der Sicherheit und Bequemlichkeit. Abweichungen sind aber im Einzelfall möglich.
Treppen im Einfamilienhaus: Diese Vorgaben macht die DIN 18065 – FAQ
1. Wie breit müssen Treppen im Einfamilienhaus laut DIN 18065 sein?
Die Breite der Treppe im Einfamilienhaus muss mindestens 80 cm betragen, laut DIN 18065.
2. Wie hoch dürfen die Treppenstufen sein?
Die Höhe der Treppenstufen kann maximal 17 cm betragen, laut DIN 18065.
3. Müssen Treppen im Einfamilienhaus ein Geländer haben?
Ja, Treppen im Einfamilienhaus müssen ein Geländer haben, laut DIN 18065. Dies dient der Sicherheit.
4. Gibt es eine Mindestlaufbreite für Treppen im Einfamilienhaus?
Ja, laut DIN 18065 muss die Mindestlaufbreite der Treppe 90 cm betragen.
5. Welche Vorgaben gibt es für den Handlauf an Treppen im Einfamilienhaus?
Der Handlauf an Treppen im Einfamilienhaus muss mindestens 80 cm hoch sein und einen Durchmesser von 4 cm haben, laut DIN 18065.
6. Wie groß darf das Schrittmaß bei Treppen im Einfamilienhaus sein?
Das Schrittmaß, also die Lauftiefe der Treppenstufen, darf höchstens 35 cm betragen, laut DIN 18065.
7. Welche Vorgaben gelten für Treppen in mehrstöckigen Einfamilienhäusern?
Für Treppen in mehrstöckigen Einfamilienhäusern gelten die gleichen Vorgaben wie für Treppen im Einfamilienhaus laut DIN 18065.